Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Überblick
Als Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Er liefert wichtige Informationen über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und schafft Transparenz für Käufer und Mieter. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
🏠 Bedarfsausweis – der Blick ins Detail
Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes. Dabei werden Baujahr, Dämmung, Heizungsanlage und weitere energetisch relevante Faktoren berücksichtigt. Er gibt den theoretischen Energiebedarf der Immobilie an – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Wann ist der Bedarfsausweis erforderlich?
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Für Neubauten
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Bei umfassenden Sanierungen
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Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entsprechen
✅ Vorteile:
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Objektive Einschätzung des energetischen Zustands
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Grundlage für gezielte Modernisierungsempfehlungen
🏢 Verbrauchsausweis – die einfache Variante
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis der tatsächlichen Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt. Hier spielt das Nutzerverhalten eine große Rolle, weshalb die Ergebnisse stark variieren können.
Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?
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Für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten
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Für jüngere Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen
✅ Vorteile:
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Kostengünstiger als der Bedarfsausweis
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Schnell und unkompliziert zu erstellen
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